Wir fordern, dass der Finanzierungsanteil des Landes auf durchschnittlich 15 % der Kosten der Studierendenwerke erhöht wird und dynamisiert wird, damit das Land dauerhaft einen fairen Beitrag zur sozialen Unterstützung der Studierenden leistet.
Begründung
soziale Situation der Studierenden
Gut ein Drittel aller Studierenden waren laut EU-SILC 2023 armutsgefährdet. Die letzten Sozialer-
hebungen des DSW zeigen als Tendenz eine zunehmende Armut unter Studierenden. Die Studie-
rendenwerke sind die Einrichtungen des Landes zur sozialen Unterstützung der Studierenden und
müssen dementsprechend gestärkt werden, um der studentischen Armut entgegenzuwirken.
Unterfinanzierung der Studierendenwerke
Die Studierendenwerke finanzieren sich größtenteils selbst. Die Finanzhilfe des Landes macht nur
noch einen geringfügigen Teil der Finanzierung aus. Die Kosten der Studierendenwerke sind in den
letzten Jahren stark angestiegen, bedingt durch die hohe Inflation bei Nahrungsmitteln und die
starken Auswirkungen der Tariferhöhungen.
Jeder Cent, der nicht aus der Finanzhilfe kommt, muss entweder von Studierenden getragen werden
(insbesondere durch Semesterbeiträge und erhöhte Mensapreise) oder führt zwangsläufig zu einer
Einschränkung der sozialen Unterstützung der Studierenden.
Trotz großer und anhaltender Anstrengungen der Studierendenwerke kommt es für die Studieren-
den in Baden-Württemberg im Vergleich zu vor fünf Jahren zu einer jährlichen Mehrbelastung von
30 Millionen Euro. In den nächsten Jahren wird eine zusätzlichen Mehrbelastung durch die letzten
Tariferhöhungen von jährlich ca. 12 Millionen Euro die Studierenden treffen. Die in den Haushalts-
beratungen beschlossene Erhöhung der Finanzhilfe um 1,2 Millionen Euro im Jahr 2026 ist daneben
nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Kosten BAföG-Bearbeitung
Die BAföG-Bearbeitung wurde vom Land den Studierendenwerken übertragen. Die Finanzierung des
Landes dafür reicht weiterhin nicht aus. Die Studierendenwerke müssen eigene Mittel aufbringen, um
eine gute BAföG-Bearbeitung im Sinne der Studierenden sicherzustellen. Es ist inakzeptabel, dass
die Landesregierung ihre Verwaltungskosten auf die Studierenden abwälzt. Die Finanzierung muss
die tatsächlichen Kosten decken!
Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags
Die im Haushaltsbegleitgesetz versteckte Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags (bisher 70 € pro
Semester) wurde nochmal von 78 € im Entwurf auf 80 € im Gesetzesbeschluss erhöht. Die Mehrbe-
lastung der Studierenden durch diese zusätzliche Beitragserhöhung um 2 € im Semester entspricht
ziemlich genau der Entlastung durch die Erhöhte Finanzhilfe von 1,2 Millionen Euro. Insgesamt ist
das für die Studierenden ein Nullsummenspiel!
Fazit
Die Landesregierung versagt bei ihrem sozialen Auftrag gegenüber Studierenden. Anstatt einer drin-
gend notwendigen Entlastung, hat sich die Landesregierung für eine zusätzliche Belastung der Studie-
renden entschieden. So sieht keine Bildungsgerechtigkeit aus! So löst man keinen Fachkräftemangel!
Beschlossen auf unserer Mitgliederversammlung am 20.03.2026