Jusos Karlsruhe-Stadt / Anträge
Armut junger Menschen in Ausbildung entschiedenbekämpfen
Wir fordern die bundesweite Einrichtung von Auszubildendenwerken nach bewährtem Vorbild der Studierendenwerke. In jedem Bundesland soll mindestens ein Auszubildendenwerk geschaffen werden. Alle Personen in einem Ausbildungsverhältnis sollen während ihrer gesamten Ausbildung einem Auszubildendenwerk zuogeordnet sein, unabhängig von der Art der Berufsausbildung. Dies soll unbürokratisch durch Datenabgleich mit den Kammern erfolgen.
Die Auszubildendenwerke sollen für die soziale Betreuung und Unterstützung der Auszubildenden zuständig sein. Als Hauptaufgabe sollen sie in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Ausbildungsbetrieben vor Ort günstigen Wohnraum schaffen. Darüber hinaus sollen sie Auszubildende vor allem durch kostenlose Beratungsangebote unterstützen. An Hochschulstandorten sollen die Auszubildendenwerke mit den Studierendenwerken kooperieren, um beispielsweise gemeinsam Wohnheime zu bauen oder gemeinsame Beratungsangebote zu schaffen.
Die Finanzierung der Auszubildendenwerke soll einerseits aus Steuermitteln und andererseits durch Beiträge der Unternehmen erfolgen. Dabei sollen möglichst alle Betriebe beteiligt werden, denkbar wäre, dass die Kammern Beiträge an die Auszubildendenwerke zahlen und diese über die Kammerbeiträge an die Betriebe umlegen. Für den Bau oder den Kauf von Wohnraum soll es eigene Förderungen geben. Die übrigen Mittel der Auszubildendenwerke sollen dafür nicht verwendet werden.
Die Auszubildenden müssen in ihrem Auszubildendenwerk Möglichkeiten haben, mitzugestalten. Im Verwaltungsrat oder einem vergleichbaren höchsten Beschlussorgan des Auszubildendenwerks müssen die Auszubildenden mindestens die Hälfte der Stimmen haben. Auch vor Ort bei der Ausgestaltung der Angebote, müssen sie mitwirken können. Die Ausbildungsbetriebe müssen gesetzlich verpflichtet werden, die Auszubildenden für Gremienarbeit freizustellen.
Begründung
aktuelle Situation
Junge Menschen in Ausbildung sind besonders stark von Armutsgefährdung und Wohnkostenüber-
belastung betroffen. Laut Statistischem Bundesamt und EU-SILC waren 2023 rund 77 % der Stu-
dierenden und rund 54 % der Auszubildenden armutsgefährdet. In der Gesamtbevölkerung beträgt
die Armutsgefährdungsquote rund 14 %.
Durch ihre Wohnkosten überlastet sind rund 60 % der Studierenden und rund 47 % der Auszubil-
denden. Bei der Gesamtbevölkerung liegt die Quote bei rund 13 %.
Um Studierende sozial zu betreuen und zu unterstützen, hat das Land Studierendenwerke einge-
richtet. Die Finanzierung seitens des Landes ist seit vielen Jahren konstant und dementsprechend
sinkt der Finanzierungsanteil des Landes immer weiter. Ohne zusätzliche Mittel des Landes ist es für
die Studierendenwerke trotz größter Bemühungen nicht möglich, eine adäquate Unterstützung der
Studierenden zu gewährleisten.
Für Auszubildende gibt es keine mit den Studierendenwerken vergleichbaren sozialen Betreuungs-
und Unterstützungseinrichtungen.
Zuordnung der Auszubildenden
Alle Ausbildungsverhältnisse werden an die für Berufsausbildung zuständigen Stellen (Industrie- und
Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern etc.) gemeldet. Genauso wie Stu-
dierende sich bei ihrer Hochschule immatrikulieren und damit in die Zuständigkeit eines Studieren-
denwerks fallen, ließe sich dies bei Auszubildenden auch umsetzen.
Duale Studierende wären nach diesem Antrag sowohl einem Auszubildendenwerk als auch einem
Studierendenwerk zugeordnet werden. Das ergibt aber durchaus Sinn, da sie sowohl einer Hochschule
als auch einem Ausbildungsbetrieb zugeordnet sind und auch zwischen einem Hochschulstandort
und dem Ausbildungsbetrieb wechseln müssen. Sie sollten daher von beiden Werken betreut werden.
Dennoch muss dieser Sonderfall bei der Umsetzung von Auszubildendenwerken bedacht werden.
Aufgaben der Auszubildendenwerke
Die Auszubildendenwerke erhalten im wesentlichen die selben Aufgaben wie die Studierendenwerke.
Dabei ist aber zu bedenken, dass es mehr als doppelt so viele Studierende wie Auszubildende gibt
und Studierende viel stärker auf Hochschulstandorte konzentriert sind. Daher dürfte beispielsweise
die Einrichtung von Mensen durch Auszubildendenwerke häufig keinen Sinn ergeben.
Finanzierung der Auszubildendenwerke
Die Studierendenwerke werden von den Studierenden finanziert und ein bisschen vom Land finanziert.
Bei den Auszubildendenwerken wäre es möglich, über die Kammern die Betriebe zur Finanzierung
heranzuziehen und damit die Auszubildenden nicht zu belasten und die Ausbildungskosten der Be-
triebe auch nicht zu erhöhen.
Mitwirkung der Auszubildenden
Genauso wie die Studierenden in ihren Studierendenwerken in den Gremien beteiligt sind, muss dies
auch bei den Auszubildendenwerken der Fall sein. Das gilt sowohl in den Verwaltungsgremien, in
denen z.B. die Wirtschaftsplanung erfolgt, wie auch bei der konkreten Ausgestaltung der Unterstüt-
zungsangebote vor Ort.
Beschlossen auf unserer Mitgliederversammlung am 20.03.2025